zur Zeit planen wir noch keinen neuen Wurf
Bitte
lesen - wichtig !!!
Unsere Welpen werden nur unkupiert abgegeben.Ausstellungsverbot
für (tierschutzwidrig) kupierte Hunde:
Ab dem 01. Mai 2002 gibt es
ein Ausstellungsverbot für alle im In- und Ausland nach
dem 1. Jan. 1987 an den Ohren oder
nach dem 1. Juni 1998 an
der Rute kupierten Hunde, soweit der Eingriff nicht in Übereinstimmung
mit den Vorschriften
des Tierschutzgesetzes (tierärztliche
Indikation, Ausnahme wegen jagdlicher Verwendung) erfolgte.
Die dargestellte Abgrenzung des Anwendungsbereichs des §
10 der Tierschutz-Hundeverordnung erfaßt selbst
dann auch die im Ausland kupierten Hunde, wenn das Kupieren
in Übereinstimmung mit den
tierschutzrechtlichen Bestimmungen des Herkunftsstaates erfolgte.
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